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Herstellung: auf das Verfahren kommt es an

Mitarbeiterin Labor Phytopharmazie
© Dr. Willmar Schwabe

Für die Qualität eines pflanzlichen Arzneimittels ist das Herstellungsverfahren entscheidend. Denn aus ein und derselben Pflanze können mit unterschiedlichen Verfahren unterschiedliche Produkte mit jeweils anderer Wirkung gewonnen werden.

Der in Sandrin® enthaltene Spezialextrakt wird in einem besonderen Herstellungsverfahren gewonnen: Die Pflanzen aus kontrolliertem Anbau und kontrollierter Ernte werden schonend getrocknet und zerkleinert, die wirksamen Inhaltsstoffe werden extrahiert, angereichert und von unerwünschten Inhaltsstoffen getrennt. Als Auszugsmittel wird Ethanol (Alkohol) verwendet, der während des Verfahrens vollständig wieder entfernt wird. Der gewonnene Trockenextrakt kann besonders fein vermahlen und zu kleinen Tabletten mit einer konstant hohen Wirkstoffkonzentration gepresst werden.

Spezialextrakte Sandrin®

Konzentriert: Die Tagesdosis von 640 mg Baldrianextrakt enthält Wirkstoffe aus knapp 2 – 4 g getrockneter Baldrianwurzel; die Tagesdosis von 320 mg Melissenextrakt entspricht den Wirkstoffen aus 1,3 – 1,9 g getrockneten Melissenblättern.

Abwarten und Tee trinken – nicht immer eine gute Idee!

Arznei- und Heilpflanzen sind in den unterschiedlichsten Zubereitungen erhältlich: als Tee, Saft, Tinktur, Öl, Salbe, in Tablettenform oder als homöopathische Arzneimittel. Im Unterschied zu modernen Phytopharmaka sind bei anderen Zubereitungen die Wirkstoffkonzentrationen niedriger und können teils erheblich schwanken – selbst wenn sie aus der gleichen Pflanze hergestellt sind. So sah das Herbal Medicinal Products Committee (HMPC), die europäische Zulassungsbehörde, z. B. für Baldrian die Wirksamkeit von wässrigen Auszügen (Tee) und anderen Zubereitungen als ethanolische Auszüge als nicht belegt an.